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Für Ungeübte ist es nicht immer einfach, beim Thema „Gewerbeimmobilien" den Überblick zu behalten. Deshalb haben wir ein kleines Immobilienlexikon erstellt, das den Einstieg in das Thema erleichtern soll.

Gewerbeimmo-Glossar

Für Ungeübte ist es nicht immer einfach, beim Thema Gewerbeimmobilien den Überblick zu behalten. Deshalb haben wir ein Glossar erstellt, das den Einstieg erleichtern soll.

Falls Sie vertiefende Informationen zu individuellen Anliegen wünschen, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die einzelnen Artikel dienen allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine Rechtsauskunft dar. Konkrete Fragen zu rechtlichen und steuerlichen Themen beantworten Ihnen qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater.

A B E F G H I K L M N O P R S U V Z
A
 Altlasten

Im Gebäudebestand können Altlasten vorhanden sein. Meist befinden sie sich in Baumaterialien (z. B. asbesthaltige Dachdeckungen) oder sind durch Verunreinigungen während des Betriebs entstanden (z. B. chemische Mittel bei bestimmten Nutzungen). Für potentielle Käufer ist es wichtig zu wissen, ob das Gebäude oder Grundstück mit Altlasten behaftet ist und mit welchen Aufwand bei einer Beseitigung zu rechnen ist.

Die realistische Einschätzung des Umfangs und der Kosten trägt dazu bei, Bedenken frühzeitig zu entkräften. Im Rahmen der Grundlagenermittlung beantragen wir die Einsicht ins Bodenschutz- und Altlastenkataster. Bei Verdachtsfällen empfehlen wir eine Begehung oder weiterführende Untersuchung durch einen Gutachter. Entsprechende Netzwerkpartner stehen uns hier zur Seite.

 Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung sichert die Umsetzung von Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, am Arbeitsplatz und auf Baustellen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung. Diese reichen von der Gefährdungsbeurteilung über Raumabmessungen und Bewegungsflächen, Maßnahmen gegen Brände und Fluchtwege, Gebäudeausstattungen bis hin zu Unterkünften.

Im Rahmen der Vermarktung sind wir häufiger damit konfrontiert, dass in Bestandsgebäuden Nutzungen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, da die Gegebenheiten nicht den gültigen Arbeitsstättenverordnungen entsprechen. Zusammen mit unseren Netzwerkpartnern helfen wir unseren Auftraggebern dabei, genehmigungsfähige Verhältnisse zu schaffen.

 Auflassung

Die Auflassung ist die „dinglich wirkende Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang". Sie ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück unerlässlich und muss von einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit von Käufer und Verkäufer erklärt werden. Die Anwesenheit der Parteien für diese Erklärung wird meist durch die Vollmacht an Notarsmitarbeiter vermieden. In diesem Fall meldet der Verkäufer an den Notar den Eingang des Kaufpreises und der/die Bevollmächtigte erklärt die Auflassung vor dem Notar, der diese dann mit einer selbstständigen Urkunde beurkundet.

Eine Auflassung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam.
Die notariell beurkundete Auflassung ist vor dem Grundbuchamt der Nachweis für den Eigentümerwechsel, der in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen wird.

 Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung (auch Eigentumsvormerkung genannt) soll verhindern, dass der Verkäufer zwischen der Auflassung und dem Eintrag ins Grundbuch das Grundstück ein weiteres Mal verkauft oder weitere Belastungen in Abteilung II oder III des Grundbuchs eintragen lässt. Damit schützt sie den Käufer und dient der dinglichen Absicherung des schuldrechtlichen Anspruchs.

Sobald die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, informiert der Notar den Käufer, dass nun die Kaufpreiszahlung fällig wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch andere Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, die u.U. vereinbart wurden. Dabei handelt es sich meist um das Negativzeugnis der Kommune, wonach ein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird und/oder die Vorlage von Löschungsbewilligungen für Grundschulden oder andere Belastungen des Kaufgrundstücks.

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Wo Menschen Veränderung als Chance begreifen, wächst aus der Idee eine Vision. Dort beginnt unser Auftrag. Eine Verbindung entsteht. Mit klarer Linie zeichnen wir Worte, Bilder und Pläne. Wir denken Räume weiter, betrachten sie aus verschiedenen Perspektiven und schaffen neue Lösungen. Damit es am Ende wirklich passt.

 

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