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Für Ungeübte ist es nicht immer einfach, beim Thema „Gewerbeimmobilien" den Überblick zu behalten. Deshalb haben wir ein kleines Immobilienlexikon erstellt, das den Einstieg in das Thema erleichtern soll.

Gewerbeimmo-Glossar

Für Ungeübte ist es nicht immer einfach, beim Thema Gewerbeimmobilien den Überblick zu behalten. Deshalb haben wir ein Glossar erstellt, das den Einstieg erleichtern soll.

Falls Sie vertiefende Informationen zu individuellen Anliegen wünschen, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die einzelnen Artikel dienen allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine Rechtsauskunft dar. Konkrete Fragen zu rechtlichen und steuerlichen Themen beantworten Ihnen qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater.

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 Baulast

Eine Baulast ist eine rechtliche Einschränkung bzw. Verpflichtung bei der Nutzung von Grundstücken. Bei einem Verkauf oder Kauf einer Immobilie muss geklärt werden, ob auf dem Grundstück oder auf einem der benachbarten Grundstücke eine Baulast eingetragen ist. Beispielsweise kann auf einem benachbarten Grundstück eine Baulast bestimmen, dass die dort befindlichen Stellplätze immer der betreffenden Immobilie zur Verfügung stehen müssen.

Sobald wir mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt werden, fragen wir für unseren Auftraggeber routinemäßig bei der zuständigen Baubehörde die Eintragung von Baulasten ab. Diese teilt uns entweder mit, dass keine Baulast auf dem Grundstück eingetragen ist, oder schickt uns den Text einer eingetragenen Baulast zu. Dieses Dokument sollte dem Kaufvertrag als Anlage beigefügt werden.

 Baurecht

Die Nutzung von Grundstücken durch die Eigentümer ist rechtlichen Einschränkungen unterworfen. Welche Nutzung an einem Standort zulässig ist, legt im Allgemeinen die Baunutzungsverordnung und im Speziellen der Flächennutzungsplan und der örtliche Bebauungsplan fest. Weitere rechtliche Grundlagen sind das Bundesbaugesetz und die Landesbauordnung.

Im Rahmen der Grundlagenermittlung klären wir vor Vermarktungsbeginn die baurechtlichen Verhältnisse ab.

 Bebauungsplan

Der Bebauungsplan regelt, was und wie in einem bestimmten Gebiet gebaut werden darf und wie freizuhaltende Flächen genutzt werden können. Er besteht in der Regel aus einer Planzeichnung und einem Textteil mit Erläuterungen.

Am Bebauungsplan können Bauherren u.a. erkennen, ob sich ein Grundstück in einem reinen Wohngebiet oder in einem Gewerbegebiet befindet, mit wie vielen Stockwerken oder in welcher Höhe ein Gebäude errichtet werden darf, welche Flächenversiegelung zulässig ist und wie dicht die Bebauung sein darf. Weiterhin sind auch oft ergänzende Auflagen, wie Dachformen, Farben, Materialien, etc. vorgeschrieben.

Erstellt wird der Bebauungsplan von der jeweiligen Gemeinde. Bebauungspläne sind Satzungen und damit örtliche Gesetze, an die Bauherren sich halten müssen. Eingesehen werden kann der Plan bei der örtlichen Baubehörde, teilweise werden die Pläne bereits online zur Verfügung gestellt.

Die Einsicht in den Bebauungsplan gehört zu unseren Routineaufgaben bei Vermarktungsbeginn.

 Behebung von Gebäudemängeln

Im Laufe der Zeit sind auch bei Immobilien Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen zu verzeichnen. Darüber hinaus kann es zu Gebäudeschäden kommen, die eine sachgemäße Nutzung erschweren oder verhindern. Diese Mängel müssen durch entsprechende Maßnahmen behoben werden.

Eine Instandhaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, die zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs notwendig sind. Die Instandsetzung dagegen sorgt für die Wiederherstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Von Modernisierung spricht man, wenn zeitgemäße Aufwertungen zur Erhöhung des Nutzwertes einer Gewerbeimmobilie beitragen. Dies ist auch bei einer Sanierung der Fall, die jedoch meist umfangreichere Baumaßnahmen zur Verlängerung der Restnutzdauer umfasst.

Vor Aufwertungsmaßnahmen sollten Aufwand und Nutzen sorgfältig abgewogen werden. Zu Bedenken ist jedoch, dass zu langes Warten schnell zu größeren Schäden und Funktionsverlust führen kann. Im Auftrag der Eigentümer untersuchen wir deshalb den Gebäudezustand und machen Vorschläge für wirtschaftlich sinnvolle Wege, Gebäudemängel zu beheben. Auf Wunsch können wir auch für die Durchführung der notwendigen Maßnahmen sorgen.

 Besichtigung

Auch wenn das Internet inzwischen sehr gute Präsentationsmöglichkeiten in Bildern und Filmen bietet, gilt noch immer: Wer eine Gewerbeimmobilie kaufen oder mieten möchte, wird sie zwangsläufig besichtigen wollen, um zu prüfen, ob sie den eigenen Anforderungen und Funktionskriterien entspricht. Ein Termin dafür kann problemlos mit unseren Immobilienberatern vereinbart werden. Dabei sollten alle Beteiligten ausreichend Zeit für die Begehung einplanen. Die Anwesenheit der Eigentümer ist bei den Besichtigungen nicht erforderlich.

Vor Ort entstehen meist viele Fragen, die sofort besprochen und geklärt werden können. Unsere Immobilienberater haben die wichtigsten Pläne und weitere Unterlagen dabei. Bei konkretem Interesse reicht eine einzige Besichtigung normalerweise nicht aus, da erfahrungsgemäß nach dem ersten Termin weiterer Informationsbedarf entsteht. Meist werden die Interessenten bei einem zweiten Termin von einem Berater begleitet.

 Bestellerprinzip

Seit 2015 darf bei der Vermietung von Wohnimmobilien die Maklerprovision nicht mehr zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, seit Ende 2020 wird dies auch auf den Verkauf ausgeweitet. Es gilt das „Bestellerprinzip“: Wer bestellt, bezahlt. Der Auftraggeber eines Maklers hat die volle Provision zu bezahlen und kann sie nicht ganz oder teilweise auf die Mieter „abwälzen“.

Für Gewerbegebäude gilt das Bestellerprinzip nicht.

Bei uns ist es jedoch seit der Gründung der Fiedler Gewerbeimmobilien GmbH feste Praxis. Wir werden grundsätzlich von der Seite bezahlt, die uns mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt hat – und diese Seite kann sich dann auch darauf verlassen, dass wir ausschließlich ihre Interessen vertreten.

 Betriebskosten

Im Allgemeinen versteht man unter den Betriebskosten die laufenden Kosten für Dienst- und Versorgungsleistungen (wie z. B. Versicherung, Wartung, Beleuchtung, Hausmeister usw.), die notwendig sind, damit ein Haus bewohnt werden kann. Die Betriebskostenverordnung führt 17 Betriebskostenarten auf. Welche Kosten zu den Betriebskosten gehören und vom Eigentümer über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden dürfen, ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

Reparaturen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Modernisierungsmaßnahmen sowie die Kosten für die Verwaltung sind keine Betriebskosten und dürfen auch nicht über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Die Betriebskosten müssen zwingend zwischen Mieter und Vermieter mietvertraglich vereinbart werden. Weiterhin ist im Mietvertrag die Vorauszahlung der Betriebskosten festzulegen. Innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums ist der Vermieter verpflichtet, eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen.

Bei den Mietverhandlungen weisen wir unsere Auftraggeber auf die Bedeutung der Betriebskosten-Regelungen hin und beraten sie bei der Abstimmung mit dem Mieter.

 Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert (BRW) wird vom Gutachterausschuss der jeweiligen Kommune auf Grundlage der gemeldeten Kaufpreise der letzten Jahre ermittelt. Er dient Käufern und Verkäufern von bebauten und unbebauten Grundstücken als Anhaltspunkt für die Wertermittlung. Je nach Marktlage und Objekt wird der Wert ober- oder unterhalb des BRW angesetzt. Werden Grundstücke von Städten oder Gemeinden verkauft, wird ebenfalls der BRW herangezogen, um einen Verkaufspreis zu ermitteln.

Auf der Homepage einer Stadt oder Gemeinde findet man in der Regel eine Bodenrichtwertkarte, teilweise auch mit weiteren Informationen zum jeweiligen Baurecht.

Zu Beginn der Vermarktung fragen wir die Bodenrichtwertkarte ab und können diese bei Bedarf einem Interessenten vorlegen.

 Brownfield

Stillgelegte Areale und Industriebrachen werden nach dem englischen Begriff für Brachfläche häufig als "Brownfield" bezeichnet. In der Regel verbleiben dort Rückstände wie Immobilien, Verunreinigungen oder Altlasten aus der vormaligen gewerblichen Nutzung.

Die Sanierung, Erweiterung oder Revitalisierung solcher Grundstücke und Brachen kann daher einige Herausforderungen mit sich bringen. Hinsichtlich verschiedener Faktoren wie zunehmender Flächenknappheit und ökologischer Nachhaltigkeit bietet sie jedoch auch große Chancen. So kann häufig auf eine vorhandene Infrastruktur oder auf bereits eingebrachte Energie zurückgegriffen werden. Im Gegensatz dazu steht das sogenannten "Greenfield": Die Fläche auf "grüner Wiese" ist noch unbebaut und wird neu in Anspruch genommen.

Als Mitglied im Deutschen Brownfield Verband (DEBV) und Netzwerkpartner von Brownfield 24 setzen wir uns aktiv mit den Thema auseinander und stehen Ihnen dazu gemeinsam mit unser Partnerfirma dreher + fiedler Projektsteuerung GmbH beratend zur Seite.

 Büroräume und -gebäude

Der Büroanteil an der Gesamtfläche eines Gebäudes variiert je nach Unternehmen stark, er reicht vom kleinen Meisterbüro in einer Produktionshalle bis zum großen Verwaltungskomplex, der ausschließlich aus Büros besteht. In einer Dienstleistungsgesellschaft wie der unseren sind Büroimmobilien von zentraler Bedeutung. Entsprechend häufig werden wir mit ihrer Entwicklung und Vermittlung beauftragt.

Die Aufteilung und Gestaltung von Büroflächen unterliegen derzeit einem deutlichen Wandel. Zwar werden noch immer Flächen für Einzel-, Gruppen- oder Großraumbüros mit Besprechungsräumen gesucht. Gleichzeitig steigt der Bedarf nach flexiblen Flächen, die fluide Organisationsstrukturen mit hoher Kommunikationsdichte fördern. Im Trend liegen Arbeitslandschaften, in denen die Mitarbeiter je nach Situation zwischen unterschiedlichen Funktionsbereichen wechseln können. Das Büro wird als Lebensraum begriffen, das neben einer hohen Arbeitsfunktionalität auch Lebens- und Erlebnisqualitäten bieten soll.

Darüber hinaus wird die Auslagerung vieler Arbeitsplätze ins „Homeoffice" die Bürolandschaft nachhaltig verändern. Verbunden damit dürfte einerseits der Bedarf nach Büroflächen an den Gewerbestandorten sinken, andererseits die Kombination von Wohn- und Arbeitsräumen in Misch- und Wohngebieten steigen.

Eine möglichst optimale IT-Infrastruktur mit leistungsfähigen Datenanschlüssen ist für Büroräume inzwischen unabdingbar. Nach den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie kann man davon ausgehen, dass die Nutzer zukünftig auch auf eine gute Raumbelüftung Wert legen. Vor allem ist aber nach wie vor die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze von entscheidender Bedeutung.

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Kommen wir in Verbindung

Sie erreichen uns telefonisch unter 07121 2686-50
oder per E-Mail an mail@fiedlergewerbeimmo.de.


Was uns im
Innersten bewegt

Wo Menschen Veränderung als Chance begreifen, wächst aus der Idee eine Vision. Dort beginnt unser Auftrag. Eine Verbindung entsteht. Mit klarer Linie zeichnen wir Worte, Bilder und Pläne. Wir denken Räume weiter, betrachten sie aus verschiedenen Perspektiven und schaffen neue Lösungen. Damit es am Ende wirklich passt.

 

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